Winterdienst

Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes werden nach Bedarf in Abhängigkeit zur Witterung durchgeführt. Sie sind notwendig, um den sicheren Personen- und Straßenverkehr zu gewährleisten.

 

Öffentlich zugängliche Verkehrsflächen wie z. B. Gehwege, Straßen und Parkplätze müssen von Schnee und Eis befreit werden. Nach dem der Schnee geräumt wurde nutzen wir zum streuen Ökotau ein umweltfreundliches Winterstreumittel ohne Salz.

Kommunale Satzungen legen fest, in welchem Zeitraum, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln der Winterdienst in diesen Bereichen durchzuführen ist. Diese Vorschriften gelten nicht einheitlich, sondern werden von den Städten und Gemeinden erlassen.

 

Auch das Tagesgeschäft z. B. in Betrieben, Flughäfen, Bahnhöfen und Parkplätzen von Einkaufszentren muss unter ungünstigen Witterungsbedingungen aufrecht erhalten werden. Dazu existieren interne Vorschriften.